Leben mit Assistenz

Das wichtigste in Kürze?

Menschen mit Behinderungen, die regelmässig auf Unterstützung angewiesen sind und ausserhalb einer geführten Institution leben, stellen für ihren Hilfebedarf Assistenz ein und werden Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Sie suchen und wählen ihre AssistentInnen selbst aus und sind verantwortlich für das Arbeitsverhältnis. Ein Assistenzbedarf kann beim Wohnen, in der Freizeit, bei der Kinderbetreuung und bei einer Arbeit sein.

Beispiel Freizeit

Wer finanziert?

Das Assistenzmodell wird seit 2012 von der Invalidenversicherung (IV) mit dem sogenannten Assistenzbeitrag finanziert. Einzelne Kantone beteiligen sich an der Finanzierung, ergänzend zum Assistenzbeitrag der IV.

Erklärvideo Finanzierung

Wer hat Anspruch auf einen Assistenzbeitrag der IV?

Volljährige Versicherte, wenn sie:

  • eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben

Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren
  • während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben
  • einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen

Versicherte Personen, die im Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.

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