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Menschen mit Behinderungen, die regelmässig auf Unterstützung angewiesen sind und ausserhalb einer geführten Institution leben, stellen für ihren Hilfebedarf Assistenz ein und werden Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Sie suchen und wählen ihre AssistentInnen selbst aus und sind verantwortlich für das Arbeitsverhältnis. Ein Assistenzbedarf kann beim Wohnen, in der Freizeit, bei der Kinderbetreuung und bei einer Arbeit sein.
Das Assistenzmodell wird seit 2012 von der Invalidenversicherung (IV) mit dem sogenannten Assistenzbeitrag finanziert. Einzelne Kantone beteiligen sich an der Finanzierung, ergänzend zum Assistenzbeitrag der IV.
Volljährige Versicherte, wenn sie:
Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Versicherte Personen, die im Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.