Familie

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Familien mit einem Kind mit Behinderungen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Assistenz. Mit dem Assistenzbeitrag der IV können sie Betreuungspersonen für ihr Kind direkt anstellen und somit einen Teil der aufwendigen Betreuung abgeben. Die Familie wird damit zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Der Assistenzbeitrag fördert die Selbstbestimmung der Familie, da sie die Einsätze der Betreuenden selber planen kann.

Wir beraten und unterstützen Familien mit einem Kind mit Behinderung, wenn sie Fragen zum Thema Assistenz und der damit verbundenen Betreuungsmöglichkeit haben – von der Idee bis zur Umsetzung. Auf Wunsch begleiten wir sie auch fachlich und geben ihnen Inputs. Bei Bedarf sind wir auch bei Unstimmigkeiten mit Assistierenden für die Familien und Assistierenden da und beraten sie während der Konfliktlösung.

Wann hat eine minderjährige Person Anspruch auf den Assistenzbeitrag der IV?

Ihr Kind mit Behinderungen hat Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn es mindestens

16 Nächte pro Monat zu Hause schläft und eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht. Ausserdem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind besucht regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse oder es absolviert eine Berufsbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II.

  • Ihr Kind übt während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt aus.

  • Ihr Kind bezieht einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag.

 

Haben Sie Fragen zum Assistenzbeitrag? Kontaktieren Sie uns!